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Heizung Notdienst: Ist es wirklich ein Notfall?

Mit Herstellerunterlagen abgeglichenAktualisiert am 13. Oktober 2026

Kurz gesagt

Ein Heizungsnotdienst lohnt sich, wenn die Heizung bei Frost komplett ausfällt, Wasser austritt oder Abgasgeruch auftritt und die Selbstprüfung nichts bringt. Bei Gasgeruch rufen Sie nicht den Heizungsbauer, sondern verlassen das Haus und alarmieren von draußen 112 oder den Gasnetzbetreiber. Stundensatz, Zuschläge und Anfahrt sollten Sie vorab erfragen.

Gasgeruch: Das ist kein Fall für den Heizungsnotdienst

Riecht es nach Gas, zählt nur Ihre Sicherheit. Bosch hat die Verhaltensregeln nach DVGW zusammengefasst, Vaillant nennt in seiner Betriebsanleitung die gleichen Punkte:

  • Keine Flammen, nicht rauchen, kein Feuerzeug
  • Keine Lichtschalter, Klingeln oder Stecker betätigen, kein Telefon im Haus benutzen
  • Fenster und Türen öffnen, wenn das gefahrlos möglich ist
  • Gas-Absperrhahn schließen, wenn er gefahrlos erreichbar ist
  • Mitbewohner durch Klopfen warnen und das Gebäude verlassen
  • Von draußen 112 oder den Bereitschaftsdienst des Gasnetzbetreibers anrufen

Wann ein echter Heizungsnotfall vorliegt

Ein Notfall ist, was nicht bis zum nächsten Werktag warten kann. Dazu zählen: Die Heizung fällt bei Frost vollständig aus und es droht Frostschaden an Leitungen. Aus Gerät oder Leitungen läuft Wasser. Es riecht nach Abgas. Weishaupt rät in diesem Fall, Fenster und Türen zu öffnen, das Gerät auszuschalten und den Fachbetrieb zu benachrichtigen. Auch kleine Kinder, Kranke oder ältere Menschen in einer ausgekühlten Wohnung machen aus einem Ausfall schnell einen Notfall.

Kein Notfall ist dagegen eine Wartungsmeldung. Vaillant schreibt dazu, dass das Gerät in diesem Fall weiterläuft. Auch ein einzelner kalter Heizkörper oder lauwarmes Wasser kann meist bis zum regulären Termin warten.

Bis der Techniker kommt, halten Sie Türen geschlossen, damit die Wärme in den Räumen bleibt. Ist die Heizung bei anhaltendem Frost länger außer Betrieb, besteht Frostgefahr für wasserführende Leitungen. Vaillant rät für diesen Fall, die Heizungsanlage vom Fachhandwerker entleeren zu lassen, wenn der Betrieb nicht sichergestellt werden kann.

Ob Ihr eigener Fachbetrieb nachts oder am Wochenende erreichbar ist, klären Sie am besten vor dem Winter. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät Eigentümern, sich frühzeitig zu erkundigen und, falls der Betrieb keinen Notdienst anbietet, eine Liste mit Notfallkontakten von Heizungsbetrieben in der Umgebung anzulegen.

Diese Punkte vorher selbst prüfen

Ein Teil der Notdiensteinsätze wäre mit zwei Minuten Prüfen vermeidbar. Schauen Sie nach Sicherung und Heizungsnotschalter, nach dem Gas-Absperrhahn, nach dem Wasserdruck und nach dem Sommerbetrieb. Ein Reset ist nach Herstellerangaben zwei- bis dreimal sinnvoll, nicht öfter. Bei Öl lohnt der Blick auf den Tankfüllstand.

Notieren Sie den Fehlercode, den Gerätetyp vom Typenschild und wann die Störung begann. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt Eigentümern, außerdem Herstellerangaben, Wartungshistorie und technische Daten der Anlage bereitzuhalten.

Mieter: erst Vermieter oder Hausverwaltung

Als Mieter ist Ihr erster Ansprechpartner der Vermieter oder die Hausverwaltung. Größere Wohnungsgesellschaften haben laut Verbraucherzentrale oft eine eigene Notfall- oder Havarie-Hotline. Finden Sie die Nummer am besten heraus, bevor es kalt wird.

Ist der Vermieter nicht erreichbar, dürfen Mieter nach Bosch auch selbst einen Heizungsnotdienst rufen, solange die Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind. Dokumentieren Sie Ihre Anrufversuche.

Was der Notdienst am Telefon wissen will

Je genauer Ihre Angaben, desto besser kann der Betrieb einschätzen, ob er heute noch kommen muss und was er mitbringt. Halten Sie Folgendes bereit:

  • Fehlercode genau so, wie er im Display steht
  • Hersteller und Gerätetyp vom Typenschild
  • Brennstoff: Gas, Flüssiggas, Öl, Pellets oder Wärmepumpe
  • Seit wann die Störung besteht und ob Heizung und Warmwasser betroffen sind
  • Was Sie schon geprüft haben und wie oft Sie resettet haben
  • Ob Sie Eigentümer oder Mieter sind

Kosten vorab klären

Feste Preise für den Notdienst gibt es nicht. Sie hängen vom Betrieb, von der Uhrzeit und vom Aufwand ab. Bosch weist darauf hin, dass ein Einsatz etwa am Wochenende zusätzliche Kosten verursacht.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, am Telefon nach dem Stundensatz oder einem Pauschalpreis zu fragen, Zuschläge für Nacht, Wochenende und Feiertag sowie die Anfahrtskosten zu klären und deutlich zu sagen, dass nur die notwendigen Arbeiten erledigt werden sollen, damit die Heizung wieder läuft.

Lassen Sie sich nach dem Einsatz aufschreiben, was gemacht wurde und welche Teile getauscht wurden. Das hilft beim nächsten Wartungstermin und ist als Mieter auch für die Abrechnung mit dem Vermieter wichtig.

Häufige Fragen

Wen rufe ich bei Gasgeruch an?

Bei Gasgeruch rufen Sie nicht den Heizungsnotdienst, sondern verlassen das Gebäude und alarmieren von draußen die 112 oder den Bereitschaftsdienst Ihres Gasnetzbetreibers. Im Haus keine Schalter, Stecker oder Telefone benutzen.

Darf ich als Mieter selbst den Heizungsnotdienst rufen?

Erster Ansprechpartner bei einem Heizungsausfall ist der Vermieter oder die Hausverwaltung. Ist niemand erreichbar, dürfen Mieter nach Bosch selbst einen Heizungsnotdienst beauftragen, solange die Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind.

Was sollte ich den Heizungsnotdienst vorher fragen?

Fragen Sie den Heizungsnotdienst nach Stundensatz oder Pauschalpreis, nach Zuschlägen für Nacht, Wochenende und Feiertag und nach den Anfahrtskosten. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, nur die notwendigen Arbeiten zu beauftragen.

Ist eine Wartungsmeldung ein Grund für den Notdienst?

Nein. Bei einer Wartungsmeldung läuft die Therme in der Regel weiter, Vaillant beschreibt das so für die ecoTEC. Vereinbaren Sie einen regulären Termin mit Ihrem Fachbetrieb.

Was ist ein Heizungsnotfall?

Ein Heizungsnotfall liegt vor, wenn die Heizung bei Frost komplett ausfällt, Wasser austritt oder Abgasgeruch auftritt und eigene Prüfungen nichts bringen. Bei Gasgeruch gilt sofort: Haus verlassen und von draußen 112 oder den Gasnetzbetreiber rufen.

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